Bürgerversammlung: Modernisierung der Infrastruktur in Sülzenbrücken (2026–2032)

Die Gemeinde Amt Wachsenburg, das Landratsamt Ilm-Kreis und der WAZV Arnstadt und Umgebung informieren über ein umfangreiches Gemeinschaftsprojekt in Sülzenbrücken. Im Zeitraum von 2026 bis 2032 wird der Ort schrittweise an die Verbandskläranlage (VKA) Arnstadt angeschlossen. Parallel dazu erfolgen die Erneuerung des Trinkwassernetzes sowie der grundhafte Ausbau der Straßen und Gehwege.

Einladung zur Informationsveranstaltung

Alle Grundstückseigentümer und Anwohner sind herzlich eingeladen, sich über die Bauabschnitte, die Beitragspflichten sowie den notwendigen Handlungsbedarf auf den eigenen Grundstücken zu informieren.

  • Wann: Montag, 16.03.2026
    • 17:00 Uhr: Fokus auf Bauabschnitt I und II
    • 18:30 Uhr: Fokus auf Bauabschnitt III
  • Wo: Bürgerhaus Sülzenbrücken, Zum Herrentor 24, 99334 Amt Wachsenburg

 

Übersicht der Bauabschnitte und betroffenen Straßen

 Bauabschnitt (BA)  Zeitraum  Betroffene Straßen / Bereiche
 I. BA Sülzenbrücken Ost  2026 - 2027  Über dem Bahnhof, Am Anger, Rehestädter Weg
 II. BA Sülzenbrücken Nordwest  2028 - 2029  Brauhausweg, Zum Herrentor, Am Alten Markt, Am Töpfenmarkt, Bubengasse
 III. BA Sülzenbrücken Süd  2030 - 2032  Mittelgasse, Obergasse, In den Ziegelgärten, Zum Gartenblick, Haarhäuser Straße, Zum Wachsenburgblick

 

Wichtige Details zu den Maßnahmen

  • Bauabschnitt I: Beinhaltet den Neubau einer Abwasserdruckleitung zum Gewerbepark GITA, ein neues Abwasserpumpwerk „Am Anger“ sowie einen neuen Radweg.
  • Bauabschnitt II & III: Umfassen den weiteren Ausbau des Ortsnetzes im Trennsystem (getrennte Kanäle für Schmutz- und Regenwasser).
  • Trinkwasser: Das gesamte Altnetz wird begleitend zu den Abwassermaßnahmen erneuert.
  • Wohngebiet „Zum Wachsenburgblick“: Das bestehende Netz wird an ein neues Pumpwerk angebunden; die alte Wohngebietskläranlage wird außer Betrieb genommen.
  • Vollsperrung: Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt in den jeweiligen Abschnitten unter Vollsperrung.

Informationen für Grundstückseigentümer

  • Anschlusszwang: Mit dem Anschluss an die VKA Arnstadt ist der Betrieb von privaten Kleinkläranlagen nicht mehr notwendig bzw. zulässig.
  • Private Eigenleistung: Für jedes Grundstück muss ein neuer Anschluss im Trennsystem erstellt werden. Eigentümer sind verpflichtet, am Ende der Leitung einen Kontrollschacht (Mindestnennweite DN 400) errichten zu lassen.
  • Beitragspflicht: Es entsteht eine Beitragspflicht gemäß der Teilbeitragssatzung (TBS-EWS) des Zweckverbandes.

 

Uebersichtsplan

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